Stand: 15. September 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Artikel 4 EU AI Act steht nicht in den Bußgeldtatbeständen von Artikel 99. Für fehlende KI-Kompetenz gibt es kein eigenes Bußgeld, auch nicht nach dem deutschen KI-MIG.
- Bedeutungslos wird die Pflicht dadurch nicht: Sie gilt seit Februar 2025, wird seit August 2026 beaufsichtigt und wirkt über Aufsicht, Ausschreibungen, Prüfer und die Sorgfalt der Geschäftsführung.
- Das Risiko ist kein Bußgeld, sondern ein fehlender Nachweis. Tragfähig ist nur, was zeigt, wie eine Person tatsächlich mit KI arbeitet.
Newsletter und Webinare kündigen derzeit gern Bußgelder in Millionenhöhe an, wenn Unternehmen ihre Belegschaft nicht in KI-Kompetenz schulen. Die Aussage beruht auf einem Missverständnis. Artikel 4 EU AI Act, die Pflicht zur KI-Kompetenz, steht nicht in der Liste der Bestimmungen, für die Artikel 99 der KI-Verordnung Geldbußen vorsieht. Wer das Gegenteil behauptet, vermischt den allgemeinen Sanktionsrahmen der Verordnung mit der konkreten Pflicht aus Artikel 4. Bedeutungslos wird die Pflicht dadurch nicht. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025, und seit dem 2. August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden ihre Einhaltung, so die Fragen und Antworten der EU-Kommission zur KI-Kompetenz. Sie wirkt außerdem an anderer Stelle: in Ausschreibungen, in Prüfungen und in der Frage nach der Sorgfalt der Geschäftsführung. Dieser Beitrag ordnet ein, was der AI Act tatsächlich sanktioniert, wo Artikel 4 steht und welche Risiken realistisch bleiben. Eine Übersicht über die Anforderungen gibt unser Leitfaden zur KI-Kompetenz.
Was sanktioniert der AI Act tatsächlich?
Der AI Act sanktioniert gestuft, und die Stufen stehen in Artikel 99 der KI-Verordnung. An der Spitze stehen die verbotenen Praktiken nach Artikel 5, also Systeme, die gar nicht in den Markt gelangen dürfen: Geldbußen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. In der Mitte liegen die in Artikel 99 Absatz 4 aufgezählten Pflichten, darunter die Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-Systemen (Artikel 16 und 26) und die Transparenzpflichten nach Artikel 50: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 %. Am unteren Ende stehen falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden und benannten Stellen: bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 %. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Artikel 4 kommt in keiner dieser drei Stufen vor.
| Was sanktioniert wird | Höchstbetrag nach Artikel 99 |
|---|---|
| Verbotene Praktiken nach Artikel 5 | Bis 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Pflichten nach Artikel 99 Absatz 4, etwa für Hochrisiko-Systeme (Artikel 16 und 26) und Transparenz (Artikel 50) | Bis 15 Millionen Euro oder 3 % |
| Falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gegenüber Behörden | Bis 7,5 Millionen Euro oder 1 % |
| Kleine und mittlere Unternehmen | Jeweils der niedrigere der beiden Beträge |
| Artikel 4, KI-Kompetenz | Kein eigener Bußgeldtatbestand |
Artikel 4 kommt in keiner Sanktionsstufe vor. Die Pflicht gilt trotzdem, und ein fehlender Nachweis wirkt dort, wo ohnehin geprüft wird.
Entscheidend ist, worauf sich diese Stufen beziehen: auf Pflichten auf Systemebene, die Anbieter und Betreiber als Organisation treffen, nicht auf den Schulungsstand einzelner Mitarbeitender. Artikel 4 steht außerhalb dieser Logik. In der Fassung der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 verlangt er, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern, ohne dafür eine eigene Bußgeldnorm mitzubringen. Auch das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ändert daran nichts: Sein § 15 verweist für die Bußgelder auf Artikel 99 Absatz 3 bis 5 der KI-Verordnung und sieht daneben für eigene nationale Tatbestände Geldbußen bis 50.000 Euro vor; fehlende KI-Kompetenz gehört nicht dazu. Ein Defizit bei der KI-Kompetenz führt deshalb kaum zu einem isolierten Bußgeldverfahren. In der Praxis wirkt es anders: Wenn eine Aufsichtsbehörde oder ein Prüfer wegen eines anderen Vorfalls hinsieht, wird ein fehlender Nachweis zum belastenden Faktor im laufenden Verfahren, weil er zeigt, dass die Organisation ihre Bemühenspflicht nicht dokumentiert hat.
Was bedeutet die Bemühenspflicht statt der Erfolgspflicht?
Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, und mit ihm ein neuer Wortlaut von Artikel 4 Absatz 1: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen“. Ein neuer Satz stellt klar, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren muss. Vorher mussten Unternehmen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz „sicherstellen“; Erwägungsgrund 8 der Omnibus-Verordnung begründet den Wechsel mit dem Aufwand für kleinere Unternehmen. Aus der Erfolgspflicht wurde damit eine Bemühenspflicht. Das heißt: Sie müssen nicht nachweisen, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter souverän mit KI arbeitet, sondern dass Ihr Unternehmen ernsthaft, systematisch und nachvollziehbar daran arbeitet. Die EU-Kommission fasst es in ihren Fragen und Antworten so zusammen: KI-Kompetenz bleibt eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, nur ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau wird nicht vorgeschrieben. Der Unterschied ist praktisch relevant. Er verschiebt den Nachweis vom Ergebnis einzelner Personen auf die Frage, ob Befähigung im Unternehmen organisiert, dokumentiert und überprüfbar ist.
Das senkt die Messlatte beim Ergebnis. Es hebt sie bei der Dokumentation. Denn ohne Nachweis ist ernsthaftes Bemühen von Nichtstun nicht zu unterscheiden. Ein Zertifikat verlangt die Kommission ausdrücklich nicht; sie empfiehlt interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen und hält das bloße Verweisen auf die Gebrauchsanweisung eines Tools für wahrscheinlich unwirksam. Ein Schulungstermin im Kalender belegt Anwesenheit, keine Kompetenz. Belastbar wird es erst, wenn Mitarbeitende an echten Fallaufgaben aus ihrem Arbeitsalltag zeigen, wie sie mit KI umgehen, und die Ergebnisse über die vier Dimensionen Strategic Tool Use, Interaction Quality, Critical Oversight und Domain-Steered Prompting dokumentiert vorliegen. Das ist der Unterschied zwischen einer Teilnahmeliste und einem Nachweis.
Wo entsteht die Haftung wirklich?
Die Haftung entsteht nicht über die Bußgeldtabelle, sondern über vier Kanäle: die Marktaufsicht, Präqualifikation und Ausschreibungen, Wirtschaftsprüfer und interne Compliance-Prüfungen sowie die Organisationspflichten der Geschäftsführung. Wie dünn die Datenbasis vieler Häuser dafür ist, zeigt der Bitkom-Studienbericht „Künstliche Intelligenz in Deutschland“ 2026 (604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten): Nur 23 % haben feste Regeln für den KI-Einsatz, und 43 % bieten bislang keine KI-Schulungen an. Vielen Unternehmen fehlt damit heute die Grundlage, um eine Nachweisanfrage kurzfristig zu beantworten.
Was viele erwarten
- Ein Bußgeld, weil nicht geschult wurde.
- Eine Strafe in Millionenhöhe.
- Eine gebuchte Schulung, die das Risiko beseitigt.
- Das Ergebnis: ein hastig gekaufter Kurs.
Wo das Risiko tatsächlich liegt
- Die Marktaufsicht fragt nach Unterlagen, nicht nach Absichten.
- Ausschreibungen verlangen eine Beschreibung der KI-Kompetenz der Teams.
- Prüfer fragen nach Wirksamkeit, nicht nach Teilnahmelisten.
- Nach einem Fehler steht die Sorgfalt der Geschäftsführung zur Debatte.
Erstens die Marktaufsicht. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur nach dem KI-MIG Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle; für KI-Systeme im direkten Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit übernimmt die BaFin diese Rolle. Eine Behörde fragt im Zweifel nicht nach Absichten, sondern nach Unterlagen: Wer hat wann welche Schulung erhalten, und was können die Beteiligten damit im Arbeitsalltag nachweislich tun? Zweitens Präqualifikation und Ausschreibungen, in denen Fragebögen zunehmend eine Beschreibung der KI-Kompetenz der eingesetzten Teams verlangen, und zwar bevor ein Angebot überhaupt bewertet wird. Drittens Wirtschaftsprüfer und interne Compliance-Prüfungen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer empfiehlt, die Anforderungen des AI Act in bestehende Governance- und Compliance-Strukturen zu integrieren, und wer Prozessrisiken bewertet, bleibt nicht bei Teilnahmelisten stehen, sondern fragt nach Wirksamkeit. Viertens die Organisationspflichten der Geschäftsführung: Wenn ein KI-gestützter Fehler nach außen wirkt, verschiebt sich die Frage von der Technik auf die Frage, ob die Leitung sich um Befähigung und Aufsicht bemüht hat, auch mit Blick auf Schatten-KI in den Fachabteilungen.
Warum ist Schatten-KI das eigentliche Risiko?
Das konkrete Risiko entsteht dort, wo Beschäftigte KI-Tools ohne Freigabe nutzen, nicht in der Bußgeldtabelle des AI Act. Wie verbreitet das ist, zeigt eine Bitkom-Umfrage zur Schatten-KI vom Oktober 2025 (604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten): In 8 % der Unternehmen ist die Nutzung privater KI-Tools weit verbreitet, in 17 % gibt es Einzelfälle, weitere 17 % vermuten sie, ohne es sicher zu wissen. Die Sicht der Beschäftigten ergänzt die globale KPMG-Studie „Trust, attitudes and use of AI“ 2025 (48.340 Befragte in 47 Ländern): 48 % geben an, Unternehmensdaten wie Finanz-, Vertriebs- oder Kundendaten in öffentliche KI-Tools hochgeladen zu haben, und 57 % haben KI auf nicht transparente Weise genutzt, etwa indem sie KI-Ergebnisse als eigene Arbeit ausgaben. Die Folgen davon werden nicht nach dem AI Act sanktioniert, sondern über Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und vertragliche Zusagen gegenüber Kunden. Was passiert also, wenn ein Mitarbeiter ein Angebot mit Kundendaten in ein privates ChatGPT-Konto kopiert? Ein Verstoß gegen die DSGVO, ein abgeflossenes Konstruktionsdetail oder eine verletzte Vertraulichkeitsklausel im Rahmenvertrag treffen ein Unternehmen schneller und unmittelbarer als eine Marktaufsichtsbehörde. Die Datenschutzkonferenz geht in ihrer Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ davon aus, dass eigenmächtige, unkontrollierte KI-Nutzung derzeit in vielen Unternehmen und Behörden Realität ist, und empfiehlt klare, dokumentierte interne Weisungen dazu, welche Anwendungen wofür genutzt werden dürfen.
Schatten-KI ist dabei selten ein Akt der Auflehnung. Sie ist meist die Reaktion auf einen ungedeckten Bedarf: Das freigegebene Werkzeug kann nicht, was die Aufgabe verlangt, oder niemand hat gezeigt, wie es das kann. Laut derselben Bitkom-Umfrage stellen erst 26 % der Unternehmen ihren Beschäftigten Zugang zu generativer KI bereit, und nur 23 % haben Regeln für den Einsatz von KI-Tools aufgestellt. Verbote verschieben diese Nutzung nur weiter ins Verborgene, weil der Bedarf bleibt; die KPMG-Studie zählt regelwidrige Nutzung gerade in Organisationen mit einem Verbot generativer KI am häufigsten. Wirksamer ist die Kombination aus einem tauglichen, freigegebenen Werkzeug und Mitarbeitenden, die es sicher einsetzen können, also aus Strategic Tool Use und Critical Oversight im Arbeitsalltag. Technisch lässt sich diese Nutzung absichern, über EU-Hosting, eine Silo-Architektur und eine DSGVO-konforme Verarbeitung. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Menschen im Betrieb wissen, wann welches Werkzeug das richtige ist.
Was trägt als Nachweis, und was nicht?
Als Nachweis trägt nur, was zeigt, wie eine Person tatsächlich mit KI arbeitet, etwa eine bearbeitete Fallaufgabe mit Bewertung. Anwesenheitslisten, E-Learning-Abschlussquoten und Quiz-Ergebnisse tragen nicht, denn sie dokumentieren Teilnahme, nicht Kompetenz. Eine Anwesenheitsliste belegt, dass jemand im Raum war. Eine E-Learning-Abschlussquote belegt, dass ein Video bis zum Ende lief. Ein Quiz-Ergebnis belegt, dass jemand die richtige Antwort aus vier Optionen erkennt. Keiner dieser drei Belege beantwortet die Frage, die eine Aufsichtsbehörde, ein Auftraggeber in einer Ausschreibung oder ein Wirtschaftsprüfer stellt: Arbeitet diese Person mit KI so, dass daraus kein Schaden entsteht?
Ein Nachweis, der einer Prüfung standhält, sieht anders aus. Er zeigt, wie eine Person eine realistische Fallaufgabe aus ihrem eigenen Arbeitsalltag bearbeitet hat, bewertet entlang von Strategic Tool Use, Interaction Quality, Critical Oversight und Domain-Steered Prompting. Und er zeigt die Entwicklung über die Zeit, also einen dokumentierten Lernpfad statt einer Momentaufnahme. Genau hier treffen sich zwei Zahlen, die meist getrennt diskutiert werden: 53 % der Unternehmen nennen im Bitkom-Studienbericht 2026 fehlendes technisches Know-how als Hemmnis für den KI-Einsatz, und 74 % der Unternehmen konnten in einer BCG-Befragung von 1.000 Führungskräften (Oktober 2024) noch keinen greifbaren Wert aus ihrem KI-Einsatz vorweisen. Der Nachweis der Kompetenz und der Nachweis der Wirkung sind dasselbe Messproblem, denn beide brauchen einen Vorher-Nachher-Vergleich an echten Aufgaben. Wer nach der Abgabe Beleg, Musterlösung und Tipp zurückspielt, erzeugt beides in einem Schritt: Dokumentation für die Bemühenspflicht nach Artikel 4 EU AI Act und eine Grundlage, um die Wirkung im Betrieb zu beziffern.
Fazit: kein Bußgeldrisiko, aber ein Nachweisrisiko
Artikel 4 EU AI Act ist keine eigene Bußgeldnorm, und seit dem 27. Juli 2026 gilt mit der Omnibus-Verordnung eine Bemühenspflicht statt einer Erfolgspflicht. Das Risiko liegt deshalb nicht in einer Strafzahlung, sondern darin, im entscheidenden Moment keinen belastbaren Nachweis vorlegen zu können, etwa wenn ein Ausschreibungsformular ein Feld „Nachweis der KI-Kompetenz der eingesetzten Mitarbeitenden“ enthält und im Haus nur eine Teilnahmeliste vorliegt. Marktaufsicht, Auftraggeber und Wirtschaftsprüfer fragen im Kern dasselbe: Woher wissen Sie, wie gut Ihre Leute mit KI arbeiten?
Der naheliegende Reflex ist der Einkauf einer Schulung. Tragfähiger ist der umgekehrte Weg: erst den Ist-Stand ehrlich erheben, dann investieren. Ohne Ausgangswert lässt sich weder ein Fortschritt zeigen noch begründen, warum eine Maßnahme die richtige war. Zwei Fragen gehören dazu. Wo im Unternehmen läuft heute Schatten-KI? Wenn laut Bitkom nur 29 % der Unternehmen sicher sind, dass bei ihnen keine privaten KI-Tools genutzt werden, ist das keine Frage des Ob, sondern des Wo. Und wie sieht es entlang der vier Dimensionen Strategic Tool Use, Interaction Quality, Critical Oversight und Domain-Steered Prompting tatsächlich aus? Ein pragmatischer Einstieg ist unser Selbstcheck mit acht Fragen in drei Minuten, der zeigt, wo Ihre Nachweislage heute trägt und wo sie Lücken hat. Was danach folgt, sind Fallaufgaben aus dem eigenen Arbeitsalltag statt Quizfragen. Denn nur eine bearbeitete Aufgabe dokumentiert, was jemand kann.
Drei Schritte statt eines Panikkaufs
- Erheben Sie den Ist-Stand ehrlich, bevor Sie investieren. Ohne Ausgangswert lässt sich weder Fortschritt zeigen noch eine Maßnahme begründen.
- Klären Sie, wo im Unternehmen Schatten-KI läuft. Die Frage ist selten ob, sondern wo.
- Lassen Sie Mitarbeitende Fallaufgaben aus ihrem Arbeitsalltag bearbeiten, statt Quizfragen zu beantworten. Nur eine bearbeitete Aufgabe dokumentiert, was jemand kann.
Quellen
Alle Quellen mit direktem Link zum Original.
- Artikel 99 KI-Verordnung im AI Act Explorer: Bußgeldtatbestände und Höchstbeträge; Artikel 4 kommt darin nicht vor.
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), Amtsblatt der EU vom 24. Juli 2026: neuer Wortlaut von Artikel 4, Erwägungsgrund 8, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.
- Artikel 4 KI-Verordnung im AI Act Explorer: konsolidierter Wortlaut nach dem Omnibus.
- EU-Kommission: AI literacy, Questions & Answers: Geltung seit dem 2. Februar 2025, Aufsicht seit dem 2. August 2026, kein Zertifikat nötig.
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223: § 2 Zuständigkeit der Bundesnetzagentur, § 15 Ordnungswidrigkeiten.
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 und KI-Service Desk und Beschwerdestelle.
- BaFin, Pressemitteilung „Überwachung von KI: BaFin erhält neue Kompetenzen“, 29. Juli 2026: Zuständigkeit für KI-Systeme in der regulierten Finanzwirtschaft.
- Bitkom, Studienbericht „Künstliche Intelligenz in Deutschland“ 2026 (PDF): Regeln, Schulungsangebote und Hemmnisse in Unternehmen ab 20 Beschäftigten.
- Bitkom, Presseinformation „Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI“, 21. Oktober 2025: private KI-Tools, Zugang und Regeln in 604 Unternehmen.
- KPMG und University of Melbourne, „Trust, attitudes and use of AI: A global study 2025“ (PDF): Hochladen von Unternehmensdaten, verdeckte Nutzung, Wirkung von Verboten.
- Datenschutzkonferenz, „Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ (PDF, Mai 2024): interne Regelungen, betriebliche Accounts, Datenschutz-Folgenabschätzung.
- IDW, Presseinformation „AI Act: Überblick über die EU-Verordnung“, 30. August 2024: Integration in Governance- und Compliance-Strukturen.
- BCG, „AI Adoption in 2024: 74% of Companies Struggle to Achieve and Scale Value“, 24. Oktober 2024: Befragung von 1.000 Führungskräften in 59 Ländern.