Stand: 15. September 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 4 verpflichtet nicht zu einem bestimmten Kurs, einem Zertifikat oder einer Mindeststundenzahl. Er verpflichtet zu Maßnahmen, die KI-Kompetenz fördern, passend zu Rolle und Einsatz.
  • Seit dem Digital Omnibus muss niemand ein bestimmtes Niveau garantieren. Damit verlagert sich die Beweislast auf die Dokumentation: wer, wann, nach welchen Kriterien, mit welchem Ergebnis.
  • Teilnahmelisten und Quiz-Ergebnisse zeigen nicht, ob jemand eine Halluzination bemerkt oder Kundendaten aus einem Prompt heraushält. Das zeigt erst Verhalten an echten Aufgaben.

Müssen wir unsere Mitarbeitenden jetzt zu einer KI-Schulung schicken? Viele Unternehmen stellen sich gerade diese Frage. Die kurze Antwort lautet: nicht zu einem bestimmten Kurs. Artikel 4 verlangt etwas anderes, und dieses andere ist schwerer zu erfüllen als ein gebuchter Kurs.

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der KI-Verordnung1 Unternehmen dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz aller Personen fördern, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Das ist eine Handlungspflicht, keine Formatvorgabe. Genau darin liegt die praktische Schwierigkeit: Ein Kurs ist leicht zu buchen, eine Maßnahme mit Wirkung ist schwerer zu belegen.

Was verlangt Artikel 4 EU AI Act tatsächlich?

Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die zu Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext passen. Seit dem 2. August 2026 überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung, in Deutschland nach § 2 KI-MIG die Bundesnetzagentur3. Adressat ist das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, nicht die einzelne Mitarbeiterin. Wer in der Buchhaltung Textentwürfe mit Copilot erstellt, braucht ein anderes Verständnis als jemand, der im Vertrieb Kundendaten in ein Sprachmodell gibt. Die Europäische Kommission formuliert es in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz2 so: Es gibt keine Einheitslösung, keine verpflichtenden Schulungen und kein vorgeschriebenes Zertifikat. Auch eine jährliche Wiederholung ist nirgends festgeschrieben.

Was Artikel 4 verlangtWas Artikel 4 nicht verlangt
Maßnahmen, die KI-Kompetenz fördernEinen bestimmten Kurs oder zertifizierten Anbieter
Passend zu Rolle, Vorwissen und EinsatzkontextEine Mindeststundenzahl oder feste Schulungsdauer
Für alle, die im Auftrag des Unternehmens KI betreiben oder nutzenDie gleiche Behandlung jeder Person im Unternehmen
Nachvollziehbare interne Aufzeichnungen, von der Kommission empfohlenEin Zertifikat oder eine behördlich anerkannte Prüfung
Ein ernsthaftes, systematisches BemühenEin garantiertes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person

Eine Schulungspflicht im engen Sinne gibt es nicht. Eine Kompetenzpflicht schon.

Was ändert der Digital Omnibus am Maßstab?

Seit der Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, ist der Maßstab ausdrücklich eine Maßnahmenpflicht: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, müssen aber kein bestimmtes Niveau bei einer einzelnen Person garantieren. Sie müssen also nicht belegen, dass jede Person ein Niveau erreicht hat, sondern dass Sie ernsthaft und systematisch daran arbeiten. Erwägungsgrund 8 begründet die Entlastung mit dem Aufwand kleinerer Unternehmen und hält im selben Atemzug fest, dass KI-Kompetenz unabhängig von Pflichten und Sanktionen eine strategische Priorität sein sollte. Das verlagert die Beweislast auf die Prozessdokumentation: Wer wurde wann anhand welcher Kriterien betrachtet, welche Lücken wurden erkannt, was folgte daraus? Einen ersten Stand liefert zum Beispiel ein strukturierter Selbstcheck mit acht Fragen.

Vom Kurs zum Nachweis

Kurs

Gebucht, besucht, Teilnahmeliste abgelegt. Dokumentiert.

Das fehlende Glied

Verhalten

Ob danach anders mit KI gearbeitet wird. Meist unbekannt.

Nachweis

Die Antwort an Aufsicht, Kunden und Prüfer. Nur mit dem zweiten Glied belastbar.

Warum tragen Teilnahmelisten und Quiz-Ergebnisse nicht?

Teilnahmelisten und Multiple-Choice-Tests messen, ob jemand anwesend war oder eine Definition wiedererkennt. Sie messen nicht, ob dieselbe Person eine Halluzination im Modelloutput bemerkt, personenbezogene Daten aus einem Prompt heraushält oder erkennt, wann ein KI-Werkzeug die falsche Wahl ist. Genau diese Verhaltensweisen sind der Grund für die Regulierung.

66 %

der Beschäftigten, die KI nutzen, verlassen sich auf Ergebnisse, ohne sie zu prüfen. Mehr als die Hälfte hat dadurch Fehler in der eigenen Arbeit gemacht.

KPMG und University of Melbourne, 2025

Wie groß die Lücke ist, zeigt die Studie von KPMG und der University of Melbourne6, in der fast die Hälfte der Befragten zudem Unternehmensdaten in öffentliche KI-Werkzeuge eingegeben hat. In Deutschland passt das Bild dazu: Laut TÜV-Weiterbildungsstudie 20265 nutzt gut die Hälfte der Unternehmen generative KI, geschult hat nur ein deutlich kleinerer Teil.

27 %

der Unternehmen haben ihre Beschäftigten im Umgang mit KI geschult. Generative KI nutzen doppelt so viele.

TÜV-Verband, Weiterbildungsstudie 2026

Ein Drittel der KI-nutzenden Unternehmen berichtet der Bundesnetzagentur7 zudem, dass die meisten Mitarbeitenden mit den eingesetzten Anwendungen noch Schwierigkeiten haben. Schatten-KI verschwindet nicht durch eine Präsenzschulung, sondern durch Kompetenz und klare Alternativen. Und ohne Anwendung ist Gelerntes schnell wieder weg: In der Replikation der Vergessenskurve durch Murre und Dros8 ist nach einem Monat kaum etwas übrig. Wie weit die Praxis von einem belastbaren Stand entfernt ist, zeigt auch der Bitkom-Studienbericht 20264: Ein großer Teil der Unternehmen bietet bislang gar keine KI-Schulung an. Den Unterschied macht nicht das Format, sondern der Nachweis der tatsächlichen Kompetenz.

Was ein gebuchter Kurs belegt

  • Die Teilnahme zu einem Zeitpunkt.
  • Einen Wissensstand direkt nach dem Kurs.
  • Nichts über Halluzinationen, Kundendaten im Prompt oder die Wahl des Werkzeugs.
  • Das Ergebnis: die Form erfüllt, der Zweck offen.

Was eine Maßnahme mit Wirkung belegt

  • Beobachtetes Verhalten an echten Aufgaben.
  • Erkannte Lücken und was daraus folgte.
  • Eine Wiederholung in sinnvollen Abständen.
  • Das Ergebnis: die Bemühenspflicht nachvollziehbar erfüllt.
Wer die Pflicht mit einem einmaligen Kurs abhaken will, erfüllt die Form und nicht den Zweck.

Was enthält ein belastbarer Nachweis?

Belastbar wird ein Nachweis, wenn er Arbeitsverhalten an echten Fallaufgaben zeigt und dabei vier Dimensionen bewertet: strategischer Tool-Einsatz, Interaktionsqualität, kritische Kontrolle und fachlich geführtes Prompting. Im Kirkpatrick-Modell10, dem gängigen Maßstab für Weiterbildungserfolg, ist das die dritte Stufe: Verhalten am Arbeitsplatz, nicht Zufriedenheit oder abgefragtes Wissen. Das ist auch betriebswirtschaftlich relevant.

74 %

der Unternehmen hatten noch keinen greifbaren Wert aus ihrem KI-Einsatz vorzuweisen.

BCG, Befragung von Führungskräften, 2024

So die BCG-Befragung9. Warum, zeigt das Experiment mit 758 Beratern von Dell'Acqua und Kollegen: Menschen misstrauen dem Werkzeug dort, wo es stark ist, und vertrauen ihm dort übermäßig, wo es scheitert. Kompetenz entscheidet also mit über die Rendite. Proveo arbeitet dafür mit Fallaufgaben aus dem echten Arbeitsalltag: eine Reklamation beantworten, ein Angebot prüfen, eine Datenlage bewerten. Daraus entsteht ein Bild, das für die Aufsicht ebenso taugt wie für Ausschreibungen und Wirtschaftsprüfer, und das in der Auswertung von der Organisation bis zur Abteilung zeigt, wo Sie ansetzen müssen.

Ein Beispiel

Stellen Sie sich ein Unternehmen mit 80 Beschäftigten vor, das allen einen zweistündigen KI-Grundkurs bucht und die Teilnahmeliste ablegt. Formal ist damit etwas getan.

Wenige Wochen später gibt eine Vertriebsmitarbeiterin eine Kundenliste in ein öffentliches Sprachmodell, um eine Serienmail zu formulieren. Den Kurs hat sie besucht, die Teilnahme ist dokumentiert.

Ob die Maßnahme gewirkt hat, zeigt die Liste nicht. Eine Fallaufgabe mit echten Kundendaten, vor und nach dem Kurs, hätte es gezeigt.

Drei Schritte für den Anfang

  1. Erheben Sie den Kompetenzstand an realen Aufgaben, bevor Sie einen Kurs buchen. Ein kurzer Selbstcheck kann der Einstieg sein.
  2. Schließen Sie Lücken gezielt nach Rolle, statt alle gleich zu schulen. Die Buchhaltung braucht etwas anderes als der Vertrieb.
  3. Dokumentieren Sie Ergebnis und Maßnahme, und wiederholen Sie die Erhebung in Abständen. Erst so wird aus einer Aktivität ein belegbares Bemühen.

Fazit

Eine Schulungspflicht im engen Sinne gibt es nicht, eine Kompetenzpflicht schon. Ein Bußgeld nach Artikel 99 der KI-Verordnung ist für Artikel 4 nicht vorgesehen; das Risiko liegt bei der Nachfrage der Aufsicht, in Ausschreibungen und bei Kunden, die einen Nachweis sehen wollen. Sinnvoll ist deshalb der umgekehrte Weg: Kompetenzstand an realen Aufgaben erheben, Lücken gezielt schließen, Ergebnisse dokumentieren und in Abständen wiederholen. Damit erfüllen Sie die Bemühenspflicht nachvollziehbar und gewinnen zugleich die Grundlage, um den Nutzen Ihrer KI-Werkzeuge überhaupt beurteilen zu können. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte Ihre Rechtsberatung hinzu.

Quellen

Hintergrund, Stichprobe und weitere Zahlen lassen sich je Quelle aufklappen.

  1. AI Act Explorer, Artikel 4 KI-Kompetenz und Verordnung (EU) 2026/1744, Digital Omnibus on AI.
    Details

    Aktueller Wortlaut: Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein garantiertes Niveau einzelner Personen; Erwägungsgrund 8 zu Entlastung und strategischer Priorität.

  2. Europäische Kommission, „AI literacy: Questions and Answers“ und Living Repository.
    Details

    Kein Zertifikat, keine Einheitslösung, interne Aufzeichnungen empfohlen, Aufsicht ab 2. August 2026; Praxisbeispiele ohne Konformitätsvermutung.

  3. Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 und KI-MIG.
    Details

    Zuständigkeit als Marktüberwachungsbehörde nach § 2 Abs. 1 KI-MIG.

  4. Bitkom, Studienbericht „Künstliche Intelligenz in Deutschland“ 2026 (PDF).
    Details

    604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten. 43 % ohne KI-Schulungen, 8 % schulen alle Mitarbeitenden.

  5. TÜV-Verband, Weiterbildungsstudie 2026 (Wiedergabe bei Haufe).
    Details

    Forsa-Befragung von rund 500 Unternehmen. 27 % haben zu KI geschult, 56 % nutzen generative KI.

  6. KPMG und University of Melbourne, „Trust, attitudes and use of AI“ 2025 (PDF).
    Details

    Über 48.000 Befragte in 47 Ländern. 66 % prüfen Ergebnisse nicht, 56 % haben dadurch Fehler gemacht, 48 % haben Unternehmensdaten in öffentliche KI-Werkzeuge eingegeben.

  7. Bundesnetzagentur, „KI in Unternehmen“ (PDF, Juli 2025).
    Details

    808 Unternehmen; ein Drittel der KI-nutzenden Unternehmen berichtet, dass die meisten Mitarbeitenden Schwierigkeiten mit KI-Anwendungen haben.

  8. Murre und Dros, „Replication and Analysis of Ebbinghaus' Forgetting Curve“, PLOS ONE, 2015.
    Details

    Nach einem Tag war gut ein Viertel des Gelernten erhalten, nach einem Monat fast nichts, gemessen als Ersparnis beim Wiederlernen.

  9. BCG, „Where's the Value in AI?“, Oktober 2024, und Dell'Acqua et al., BCG 2023.
    Details

    1.000 Führungskräfte: 74 % ohne greifbaren Wert aus KI. Experiment mit 758 Beratern: Vertrauen und Misstrauen an der falschen Stelle.

  10. Kirkpatrick Partners, „The Kirkpatrick Model“ und AI Act Explorer, Artikel 99.
    Details

    Vier Stufen der Weiterbildungsbewertung, Stufe 3 ist Verhalten. Artikel 4 ist kein Bußgeldtatbestand nach Artikel 99.