Stand: 15. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 27. Juli 2026 müssen Unternehmen kein bestimmtes Kompetenzniveau ihrer Mitarbeitenden mehr garantieren. Sie müssen weiterhin Maßnahmen ergreifen, die KI-Kompetenz fördern.
- Eine Bemühenspflicht braucht einen Nachweis, weil ein Bemühen ohne Dokumentation im Zweifel gar nicht existiert. Die Aufsicht hat am 2. August 2026 trotzdem wie geplant begonnen.
- Ausschreibungen, Konzernkunden und Wirtschaftsprüfer fragen unabhängig vom Wortlaut nach. Beantworten lässt sich das nur mit einem laufenden Prozess, nicht mit einer Maßnahme von früher.
Die Omnibus-Verordnung hat Artikel 4 abgeschwächt, und der naheliegende Schluss lautet: Dann kann das Thema warten. Dieser Schluss verwechselt zwei Dinge, das Niveau, das garantiert werden muss, und die Maßnahmen, die belegt werden müssen. Weggefallen ist nur das Erste.
Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus, die Verordnung (EU) 2026/17441 vom 8. Juli 2026, und mit ihm eine spürbar weichere Formulierung von Artikel 4 EU AI Act. Vorgeschlagen hatte die Kommission das Paket am 19. November 2025, die politische Einigung kam am 7. Mai 2026, so die Übersichtsseite der Kommission zum AI Act3.
Was hat der Digital Omnibus wirklich geändert?
Bisher mussten Anbieter und Betreiber ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals „sicherstellen“, so beschreibt es Erwägungsgrund 8 der Omnibus-Verordnung selbst. Seit dem 27. Juli 2026 heißt es in Artikel 4 Absatz 12, sie „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen“, und ein neuer Satz stellt klar, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantieren muss. Die EU-Kommission fasst es in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz4 so zusammen: KI-Kompetenz bleibt eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, nur ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau wird nicht mehr vorgeschrieben. Unternehmen müssen also weiterhin nachweisbare Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenz zu fördern.
| Vor dem 27. Juli 2026 | Seit dem 27. Juli 2026 |
|---|---|
| Ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz „sicherstellen“ | „Maßnahmen ergreifen“, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen |
| Ein ausreichendes Niveau war geschuldet | Ausdrücklich kein garantiertes Niveau einzelner Personen |
| Keine Regel zur Unterstützung von KMU in Artikel 4 | Neuer Absatz 2: Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen die Bemühungen, gerade von KMU |
| Pflicht für Anbieter und Betreiber | Pflicht für Anbieter und Betreiber, unverändert |
| Kein eigenes Bußgeld nach Artikel 99 | Kein eigenes Bußgeld nach Artikel 99, unverändert |
Weggefallen ist das garantierte Niveau. Geblieben ist die Pflicht zu Maßnahmen, und damit die Frage, wie man sie belegt.
Warum die Lockerung? Erwägungsgrund 8 begründet sie mit dem Compliance-Aufwand kleinerer Unternehmen: Eine strenge Pflicht, ein ausreichendes Niveau sicherzustellen, passe nicht zu allen Arten von Anbietern und Betreibern. Derselbe Erwägungsgrund sagt aber auch, KI-Kompetenz solle unabhängig von Vorschriften und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein. In Deutschland übernimmt die Unterstützung nach dem neuen Absatz 2 der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur8 mit Orientierungshilfen, einem Compliance-Kompass und Factsheets für KMU und Start-ups.
Warum braucht eine Bemühenspflicht trotzdem einen Nachweis?
Ohne Dokumentation ist im Zweifelsfall nicht zu zeigen, dass überhaupt etwas unternommen wurde. Die Kommission verlangt kein Zertifikat, empfiehlt aber ausdrücklich, intern festzuhalten, welche Schulungen und anderen Maßnahmen stattgefunden haben; das bloße Verweisen auf die Gebrauchsanweisung eines Werkzeugs hält sie für wahrscheinlich unwirksam. Ihr Living Repository5 sammelt Praxisbeispiele, begründet aber ausdrücklich keine Konformitätsvermutung. Die Bemühenspflicht klingt nach weniger Aufwand, ist in der Praxis aber oft anspruchsvoller als eine klare Erfolgspflicht, weil nicht abschließend beantwortet ist, was als ausreichendes Bemühen zählt.
Von der Maßnahme zum Nachweis
Maßnahme
Schulung, Messung, Coaching. Findet statt.
Dokumentation
Wer, was, wann, mit welchem Ergebnis. Oft lückenhaft oder gar nicht vorhanden.
Nachweis
Die Antwort an Aufsicht, Ausschreibung oder Prüfer. Nur mit dem zweiten Glied möglich.
Was kaum als Bemühen durchgeht
- Eine einzelne Schulung vor zwei Jahren.
- Der Verweis auf die Gebrauchsanweisung eines Werkzeugs.
- Eine Teilnahmeliste ohne Ergebnis.
- Das Ergebnis: eine Aktivität von früher, kein laufendes Bemühen.
Was eher als Bemühen trägt
- Ein regelmäßiger Blick darauf, wo das Team steht.
- Festgehaltene Lücken und die Maßnahmen dazu.
- Eine Wiederholung, die Veränderung sichtbar macht.
- Das Ergebnis: ein Prozess, der sich vorzeigen lässt.
43 %
der deutschen Unternehmen ab 20 Beschäftigten bieten bislang keine KI-Schulungen an. Nur ein kleiner Teil schult alle Mitarbeitenden.
Wie weit der Weg für viele ist, zeigt der Bitkom-Studienbericht 202610. Für diese Unternehmen stellt sich nicht die Frage, ob ihr Bemühen ausreicht, sondern ob sich überhaupt eines belegen lässt.
Fragt der Markt auch ohne strenge Gesetzespflicht nach einem Nachweis?
Ja. Ausschreibungen, Konzernkunden und Wirtschaftsprüfer fragen zunehmend nach einem Nachweis über KI-Kompetenz im Team, unabhängig davon, wie genau Artikel 4 am Ende ausgelegt wird. Das Institut der Wirtschaftsprüfer11 empfiehlt, die Anforderungen des AI Act in bestehende Governance- und Compliance-Strukturen zu integrieren, und die Bundessteuerberaterkammer12 schreibt in ihrem FAQ zu KI im steuerberatenden Beruf, Kanzleiinhaber müssten aktiv dafür sorgen, dass Mitarbeitende KI-Kompetenz aufbauen. Diese Anfragen sind durch den Digital Omnibus nicht weniger geworden.
Weniger Erfolgsdruck bedeutet nicht weniger Nachweispflicht, sondern eine andere Frage: Können Sie zeigen, dass Sie sich ernsthaft bemühen?
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Die Aufsicht läuft seit dem 2. August 2026 und hat trotz der Abschwächung wie geplant begonnen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem 29. Juli 2026 nach dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz7 Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle, bei der jede Person einen vermuteten Verstoß gegen die KI-Verordnung melden kann. Wer jetzt ein belastbares Bild vom eigenen Team aufbaut, hat in einem Jahr einen fertigen Prozess und eine gute Antwort auf die Frage nach dem eigenen Bemühen.
1 von 3
KI-nutzenden Unternehmen sagt, dass die meisten oder fast alle Mitarbeitenden noch Schwierigkeiten mit den eingesetzten KI-Anwendungen haben.
Ein ehrlicher Blick auf die Belegschaft gehört dazu, wie die Unternehmensbefragung der Bundesnetzagentur9 zeigt. Wer die Abschwächung als Freibrief liest, steht bei der nächsten Prüfung oder Ausschreibung mit leeren Händen da.
Ein Beispiel
Stellen Sie sich einen Maschinenbauer vor, der vor zwei Jahren alle Mitarbeitenden in einem Online-Kurs zu KI geschult hat. Nach dem Omnibus legt die Geschäftsführung das Thema zu den Akten, weil kein Niveau mehr garantiert werden muss.
Ein Jahr später fragt ein Konzernkunde in der Lieferantenbewertung, welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz laufen. Vorhanden ist die Teilnahmeliste des Kurses. Die Werkzeuge im Haus haben seitdem gewechselt.
Die Pflicht war abgeschwächt worden, die Frage nicht. Beantworten ließe sie sich nur mit einem Prozess, der seit dem Kurs weitergelaufen wäre.
Drei Schritte für den Anfang
- Halten Sie fest, welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz bereits stattgefunden haben, mit Datum, Zielgruppe und Ergebnis.
- Erheben Sie für die wichtigsten Rollen, wo das Team heute steht, an echter Arbeit statt per Umfrage.
- Legen Sie fest, wann das wiederholt wird und was aus den Ergebnissen folgt. Wie sich Wirkung über die Zeit zeigen lässt.
Fazit
Der Digital Omnibus hat den Ton verändert, nicht die Richtung: Aus der Erfolgspflicht wurde eine Bemühenspflicht, der Nachweis bleibt nötig. Ein eigenes Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz kannte die Verordnung ohnehin nie, Artikel 996 nennt Artikel 4 nicht. Das Risiko liegt in der Nachfrage der Aufsicht, in Ausschreibungen und in der Sorgfaltsfrage an die Geschäftsführung. Diese Nachfrage lässt sich nur mit einem laufenden Prozess beantworten, nicht mit einer einzelnen Maßnahme aus der Vergangenheit.
Quellen
Hintergrund und Einordnung lassen sich je Quelle aufklappen.
- Verordnung (EU) 2026/1744, Digital Omnibus on AI, Amtsblatt der EU vom 24. Juli 2026. ↩
Details
Neuer Wortlaut von Artikel 4, Erwägungsgrund 8 mit Begründung und strategischer Priorität, Inkrafttreten am 27. Juli 2026.
- Artikel 4 KI-Verordnung im AI Act Explorer. ↩
Details
Konsolidierter Wortlaut mit den neuen Absätzen 2 und 3.
- EU-Kommission: AI Act, Übersichtsseite. ↩
Details
Zeitplan des Omnibus: Vorschlag 19. November 2025, politische Einigung 7. Mai 2026, Inkrafttreten 27. Juli 2026.
- EU-Kommission: „AI literacy: Questions and Answers“. ↩
Details
Die Pflicht bleibt, ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben, kein Zertifikat nötig, interne Aufzeichnungen empfohlen, Verweis auf Gebrauchsanweisungen wahrscheinlich unwirksam.
- EU-Kommission: Living Repository zur KI-Kompetenz. ↩
Details
Praxisbeispiele ohne Konformitätsvermutung.
- Artikel 99 KI-Verordnung. ↩
Details
Bußgeldtatbestände, in denen Artikel 4 nicht vorkommt.
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). ↩
Details
BGBl. 2026 I Nr. 223, in Kraft seit dem 29. Juli 2026; macht die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde.
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29. Juli 2026 und KI-Service Desk und Beschwerdestelle. ↩
Details
Rolle als Marktüberwachungs-, Anlauf- und Beschwerdestelle; Orientierungshilfen, Compliance-Kompass und Factsheets für KMU und Start-ups.
- Bundesnetzagentur, „KI in Unternehmen: Einsatz, Ressourcen und Herausforderungen“ (PDF, Juli 2025). ↩
Details
Befragung von 808 Unternehmen Ende 2024. Ein Drittel der KI-nutzenden Unternehmen berichtet, dass die meisten oder fast alle Mitarbeitenden noch Schwierigkeiten mit den Anwendungen haben.
- Bitkom, Studienbericht „Künstliche Intelligenz in Deutschland“ 2026 (PDF). ↩
Details
604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten. 43 % bieten keine KI-Schulungen an, 8 % schulen alle Mitarbeitenden.
- IDW, Presseinformation „AI Act: Überblick über die EU-Verordnung“, 30. August 2024. ↩
Details
Empfehlung, die Anforderungen des AI Act in Governance- und Compliance-Strukturen zu integrieren.
- Bundessteuerberaterkammer, „FAQ: KI im steuerberatenden Berufsstand“ (PDF, Stand 27. Januar 2026). ↩
Details
Kanzleiinhaber müssen aktiv für den Aufbau von KI-Kompetenz sorgen. Das FAQ gibt den Artikel-4-Wortlaut vor dem Omnibus wieder.